Praxis

Arbeit in kooperierenden Einrichtungen

Ausbildungsort Praxis

Die praktische Ausbildung findet an zwei Tagen pro Woche in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe Ihrer Wahl statt (auch in den Schulferien, sofern kein Urlaub genommen wird). Hierzu zählen unter anderem Krippen, Kindertageseinrichtungen und Horte. Vor Ort steht Ihnen eine Praxisanleitung zur Seite.

Die Praxis umfasst insgesamt mindestens 1500 Stunden und muss die Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen beinhalten: 0 bis 3-jährige Kinder, 3 bis 6-jährige Kinder und/oder Schulkindern

Bitte beachten: Die Wahl der Praxiseinrichtung ist vor Vertragsunterzeichnung mit der Else-Mayer-Schule abzustimmen.

Pro Monat erhalten Sie von Ihrer Praxiseinrichtung eine Brutto-Ausbildungsvergütung von:

  • 1003,41€ im 1. Ausbildungsjahr
  • 1061,34€ im 2. Ausbildungsjahr
  • 1154,65€ im 3. Ausbildungsjahr

Mit der Ausbildung nehmen Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf.

Voraussetzung für die Aufnahme
  • Hauptschulabschluss mit einer Deutschnote von 3,0 oder besser. Der Durchschnitt aller anderen Fächer muss ebenfalls 3,0 oder besser betragen.
    ODER
    Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung.
  • Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung
  • Für internationale Bewerber*innen: Anerkennung des Bildungsabschlusses durch das Regierungspräsidium und Nachweis von Sprachniveau B2.

Sina
Walter

Bewerben

Bewerben können Sie sich das ganze Jahr.
Die Ausbildung beginnt jedoch immer zum 01. September eines jeden Jahres.

Ansprechperson